Die erste komplette Woche des neuen Schuljahres startet heute. Damit ist bei vielen Familien der Alltag wieder eingekehrt sowie die damit verbundenen (finanziellen) Herausforderungen.
Während traditionell in den ersten Tagen und Wochen des neuen Schuljahres weitere Materialwünsche (und somit Kosten) für den Unterricht hinzukommen werden, wurden die Listen der benötigten
Schulbücher bereits vor den Ferien ausgehändigt und haben für ein erstes Kopfschütteln gesorgt.
Der Besuch an staatlich betriebenen Schulen ist in Deutschland kostenlos. Ebenso wurde vor langer Zeit eine Lernmittelfreiheit in Deutschland eingeführt, um Bildung unabhängig vom
Einkommen der Eltern zu ermöglichen.
Heute müssen Eltern jedoch in jedem Schuljahr teilweise sehr hohe Kosten für Schulmaterialien selber tragen. Warum ist das so? Und ist das wirklich rechtlich in Ordnung?
Eingeschränkte Lernmittelfreiheit in NRW
Die Lernmittelfreiheit wurde mittlerweile in immer mehr Bundesländern aufgehoben, teilweise komplett, teilweise gilt sie nur noch eingeschränkt.
Lernmittelfreiheit bedeutet, dass den Schülern erforderliche Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen werden. Damit ist gemeint: Die Kinder erhalten die Schulbücher leihweise
von der Schule. Kostenlos.
Eltern in NRW sind jedoch verpflichtet, einen gewissen Eigenanteil beizutragen (eingeschränkte Lernmittelfreiheit).
Laut Schulgesetz beträgt dieser Eigenanteil bis zu 1/3 der gesamten Anschaffungskosten.
Wie hoch genau die Kosten pro Kind und Schuljahr für Lernmittel sein dürfen, ist ebenfalls im Schulgesetz festgelegt: hier ist von einem sogenannten Durchschnittsbeitrag die Rede.
Der Eigenanteil der Eltern
Der Durchschnittsbeitrag für die Grundschule beträgt 48 € (Elternanteil: 16 €).
Für die weiterführende Schule liegt dieser Betrag bei 102 € (Elternanteil: 34 €)
Die gymnasiale Oberstufe ist mit 93 € (Elternanteil: 31 €) dabei.
Nachgelesen werden können diese Informationen im Schulgesetz von NRW (§96 Abs. 5).
Wenn ich mir die Rechnung der für dieses Schuljahr bisher geforderten Lernmittel für die weiterführende Schule anschaue, liege ich bei knapp 95 €.
Gefordert wurden 2 Bücher sowie 3 Arbeitshefte.
Dazu rechnen sich die Materialien, welche das letzte Schuljahr nicht überlebt haben sowie solche, die grundsätzlich immer gebraucht werden: Hefte, Collegeblöcke, Mappen, Umschläge, Kleber,
Bleistifte, Tintenpatronen.
Des Weiteren kommt noch das Kopiergeld hinzu, welches die Schule zum Schuljahresbeginn einsammelt.
Zudem ist eine Tabletleihgebühr im Gespräch und Kosten für den Hauswirtschaftsunterricht werden auch noch anfallen. Somit bin ich bisher mit mindestens 120 € an Ausgaben für das neue Schuljahr dabei.
120 € sind weitaus mehr als die 34 €, welche im Schulgesetz vorgeschrieben sind.
Viele Eltern stellen sich jedes Jahr aufs neue die Frage, ob das rechtlich wirklich so stimmt. Zumal der Durchschnittsbeitrag in unserem Fall bei 102 € liegt.
Schulmaterial ist nicht gleich Lernmittel
Im Schulgesetz wird dazu erklärt, dass nicht alle Materialien, welche in der Schule verwendet werden, als Lernmittel zählen. Wörtlich heißt es dort:
"Utensilien, die im Unterricht als Gebrauchs- und Übungsmaterialien verwendet werden, gelten nicht als Lernmittel. Auch Arbeitsmittel, die Teil der persönlichen Ausstattung sind, gelten nicht als Lernmittel."
Als Beispiele werden hier neben Heften, Zeichenblöcken, Schreibsachen und Zirkel auch Bücher und Arbeitshefte genannt, die zusätzlich für den Unterricht angeschafft werden.
Somit muss ich in unserem Fall bis auf 2 Schulbücher alles aus der Rechnung streichen und es bleibt "nur" noch ein Eigenanteil von knapp 60 € über. Das sind immer noch fast doppelt so viel, wie es im Schulgesetz festgelegt ist.
Doch auch dazu findet man im Schulgesetz eine Erklärung: Schulen dürfen den Eigenanteil überschreiten, sofern in den Jahren zuvor der Beitrag grundsätzlich unterschritten wurde. Es findet
sozusagen ein Ausgleich statt.
In unserem Fall galt in den letzten Jahren nur ein einziges Schulbuch unter 30 € aus der Bestellliste als Lernmittel. Somit lag der Eigenbeitrag unter der festgelegten Grenze von 34 €. Was
wiederum bedeutet: In diesem Jahr darf es teurer werden.
Dazu muss jedoch erwähnt werden, dass die gesamte Buchbestellung im Durchschnitt jährlich bei 70 € liegt. Das macht zum Eigenanteil der Lernmittel also nochmal 30-40 € für
Zusatzmaterial.
Sinnvolles Zusatzmaterial?
Ist es wirklich nötig, für jedes Hauptfach ein zusätzliches Arbeitsheft zu bestellen?
Wenn ich am Ende des Schuljahres die vielen leeren Seiten der Arbeitshefte sehe, stellt sich mir die Frage, ob es nicht reichen würde, aus einem Lehrerexemplar für die Schüler Kopien
anzufertigen.
Auch wenn sich das Kopiergeld dadurch eventuell von 10 € auf 20 € verdoppelt würde, wäre das immer noch günstiger, als würde ich 40 € für Arbeitshefte ausgeben, die kaum benutzt werden.
Eine sorgfältige Planung der Unterrichtsmaterialien sollte meiner Meinung nach auch die einkommensschwachen Familien im Hinterkopf haben. Es muss möglich sein, Bildung auch ohne finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Ein Schulbesuch in Deutschland ist längst nicht mehr kostenlos. Der Hintergedanke hinter der Lernmittelfreiheit "Bildung darf keine Frage von finanzieller Stärke sein" verschwindet
zunehmend.
Quelle: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)
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